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   VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 77/23   

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https://dejure.org/2023,31466
VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 77/23 (https://dejure.org/2023,31466)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18.10.2023 - VerfGH 77/23 (https://dejure.org/2023,31466)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18. Oktober 2023 - VerfGH 77/23 (https://dejure.org/2023,31466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Untersuchunghaft, Invollzugsetzung, Begründung der Entscheidung, Besetzung des Gerichts

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 112 Abs 2 Nr 2 StPO
    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen (erneute) Invollzugsetzung eines Haftbefehls - ua keine Verletzung des Art 15 Abs 5 S 2 VvB (RIS: Verf BE) durch aufgrund Konkurrentenklage verzögerte Wiederbesetzung einer freigewordenen Vorsitzendenstelle

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Untersuchungshaft: Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls - Anforderungen an die Begründung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 77/23
    Diese Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (Beschlüsse vom 26. Juli 2017 - VerfGH 90 A/17 -, juris, Rn. 23 und vom 22. November 2005 - VerfGH 146/05 -, juris, Rn. 31 ff.; wie alle hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter gesetze.berlin.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, juris Rn. 18, vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, juris Rn. 33 und vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 42 ff.).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 77/23
    Diese Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (Beschlüsse vom 26. Juli 2017 - VerfGH 90 A/17 -, juris, Rn. 23 und vom 22. November 2005 - VerfGH 146/05 -, juris, Rn. 31 ff.; wie alle hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter gesetze.berlin.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, juris Rn. 18, vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, juris Rn. 33 und vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 42 ff.).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 77/23
    Diese Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (Beschlüsse vom 26. Juli 2017 - VerfGH 90 A/17 -, juris, Rn. 23 und vom 22. November 2005 - VerfGH 146/05 -, juris, Rn. 31 ff.; wie alle hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter gesetze.berlin.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, juris Rn. 18, vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, juris Rn. 33 und vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 42 ff.).
  • BVerfG, 03.03.1983 - 2 BvR 265/83

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Vakanz einer Richterstelle

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 77/23
    Zwar kann das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt sein, wenn die Wiederbesetzung einer freigewordenen Vorsitzendenstelle nicht in angemessener Zeit vorgenommen wird (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 3. März 1983 - 2 BvR 265/83 -, juris).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 77/23
    Diese Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (Beschlüsse vom 26. Juli 2017 - VerfGH 90 A/17 -, juris, Rn. 23 und vom 22. November 2005 - VerfGH 146/05 -, juris, Rn. 31 ff.; wie alle hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter gesetze.berlin.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, juris Rn. 18, vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, juris Rn. 33 und vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 42 ff.).
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